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VL – Der Geheimcode zum Sparen!

Vermögenswirksame Leistungen

Staatliche Förderung und Geld vom Chef für die finanzielle Zukunft nutzen.

So läuft's
Sparen mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL)

Unbeschwert vorwärtskommen. Mit der richtigen Technik.

Vermögenswirksamen Leistungen (VL)  – so läuft's

  • Ihr Arbeitgeber zahlt sechs Jahre lang regelmäßig Ihre VL-Beträge ein.
  • Nach dieser Zeit ruht das Geld bis zum Ende des siebten Jahres, bevor der Gesamtförderungsbetrag der Arbeitnehmer-Sparzulage (sofern Sie zulagenberechtigt sind) Ihrem Depot in Form von Fondsanteilen gutgeschrieben wird.
  • Anschließend können Sie grundsätzlich frei über das angesparte Kapital verfügen.

 Kostenloses Depot

Für Minderjährige ist die VL-Depotführung kostenlos. Sonst beträgt der jährlicher Depotpreis nur 12,50 EUR.1

 Neue Einkommensgrenzen seit dem 01.01.20242:
Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage wurden deutlich angehoben: 

  • Ledige: zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro bzw.
  • Verheiratete / eingetragene Lebenspartner: zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro bei Zusammenveranlagung. 


Clever ist, wenn andere zahlen!

Schneller an's Ziel

VL-Sparen mit Investmentfonds kann sich besonders lohnen. Denn da gibt es zusätzlich eine attraktive VL-Förderung in Höhe von 20 % Arbeitnehmer-Sparzulage2 vom Staat.

Förderung VL
Legen Sie los

Ihre VL können Sie direkt online anlegen. Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. 

So gehen Sie vor
So gehen Sie am besten vor!

Unser Tipp für Ihr Förderkonzept

4 Schritte zu Ihrem Vermögen

 

Anspruch prüfen

1. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf VL haben.
In vielen Unternehmen werden Vermögenswirksame Leistungen (VL) freiwillig gezahlt. Schauen Sie  zunächst in Ihren Arbeitsvertrag. Falls Sie hier keine Informationen finden, fragen Sie in der Personalabteilung oder beim Betriebsrat nach. Anspruch auf VL haben Arbeitnehmende, Beamtinnen und Beamte, Auszubildende, Richterinnen und Richter oder Soldatinnen und Soldaten. 

Unterlagen für Ihren Arbeitgeber

2. Legen Sie Ihre VL gleich online an.
Wählen Sie einen Fonds für Ihre Anlage aus und teilen uns die Daten Ihres Arbeitgebers mit. 

Wir senden ihm die Unterlagen direkt zu, damit dieser die Zahlungen automatisch in den Deka-FondsSparplan mit Vermögenswirksamen Leistungen überweisen kann.

Tipp: Wenn Sie noch kein DekaBank Depot haben, können Sie das direkt in Einem mit anlegen.

Zulage beantragen

3. Vielleicht ist auch noch eine Zulage drin?
Sie sind gerade in den Beruf gestartet oder haben ein eher geringes Gehalt? Dann können Sie zusätzlich von der der staatlichen Arbeitnehmersparzulage für Geringverdienende profitieren.2 Sofern Sie berechtigt sind, erhalten Sie eine Zulage von bis zu 80 Euro im Jahr.

Wichtig:
Die Arbeitnehmersparzulage müssen Sie über Ihre Steuererklärung beantragen.

Chancen nutzen

4. Die Chancen der Kapitalmärkte für den Vermögensaufbau nutzen.
Mit einem Deka-FondsSparplan eröffnen sich zusätzlich interessante Renditeperspektiven indem Sie die Chancen der Kapitalmärkte für den Vermögensaufbau nutzen.

Sechs Jahre zahlen Sie in den ausgewählten VL-Fonds ein. Im Anschluss ruht das Geld für ein Jahr. Anschließend können Sie über Ihr Vermögen verfügen.

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Das haben Sie davon
Und das ist konkret für Sie drin
Vermögen nach 7 Jahren

So entwickelt sich Ihr Vermögen: 

  • Nach sechs Jahren haben Sie mit einer Förderung von monatlich 40 Euro bereits 2.880 Euro angespart.
  • Zusätzlich kommen 480 Euro staatliche Arbeitnehmersparzulage hinzu.
  • Bei einer angenommenen Rendite Ihres Fondssparplans von 5% pro Jahr können daraus sogar 4.012,76 Euro werden. 3
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Chancen & Risiken
Chancen & Risiken

Bitte achten Sie auch immer auf die Risiken einer Anlage! Wir unterstützen Sie gerne.

Nutzen Sie attraktive Chancen

  • Arbeitgeber-Zuschuss: Vielfach beteiligen sich Arbeitgebende an Ihrem Vermögensaufbau durch die Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen. Dies kann freiwillig erfolgen oder durch Tarifvertrag geregelt sein.
  • Staatliche Förderung2: Lassen Sie sich vom Staat fürs VL-Sparen belohnen. Sind Sie zulagenberechtigt, so erhalten Sie eine staatliche Förderung von jährlich bis zu 80,− Euro Arbeitnehmer-Sparzulage.
  • Renditechancen: Setzen Sie mit Investmentfonds dank der Anlage an den internationalen Kapitalmärkten auf attraktive Renditechancen. VL-Sparen ist bereits ab einer regelmäßigen Rate von 26,– Euro möglich.
  • Streuung: Minimieren Sie Ihr Risiko durch Bündelung von Einzelwerten unterschiedlicher Währungen, Länder und Regionen.

Denken Sie an die Risiken

  • Kursrisiken: Die konkreten Risiken hängen von der Auswahl des Produktes ab.
  • Wertschwankungen: Kapitalmarktbedingte Schwankungen können nicht ausgeschlossen werden und zu Verlusten führen.
  • Währungsrisiken: Währungsschwankungen an den Devisenmärkten können die Fondsperformance belasten.
  • Nachhaltigkeitsrisiken: Eventuell kann die Anlagepolitik von individuellen Nachhaltigkeits- und Ethikvorstellungen abweichen.
Noch Fragen?
Antworten auf Ihre Fragen

Hier finden Sie Antworten

Was gibt der Staat dazu?

Als Zulagenberechtigte/-r werden Sie vom Staat für das VL-Sparen zusätzlich mit 20% Arbeitnehmer-Sparzulage pro Jahr (max. 80,00 EUR) auf die jährliche Sparleistung belohnt.

Wer ist zulagenberechtigt?

Zulagen­berechtigt sind in Deutschland auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahres­einkommen bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahres­einkommen bis zu 80.000 Euro bei Zusammen­veranlagung (geltende Einkommensgrenzen ab 2024). Das Brutto­einkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommens­grenzen liegen.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: November 2023.

Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rück­wirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzes­änderung oder geänderte Auslegung durch die Finanz­verwaltung) unterworfen sein.

Was passiert bei einem Arbeitgeber-Wechsel während der Vertragslaufzeit?

Falls Sie während der Vertrags­laufzeit Ihren Arbeit­geber wechseln, kann der neue Arbeit­geber für Sie weiter sparen. Dazu benötigen wir lediglich die neuen Arbeit­geber-Daten.

Wie lange läuft ein VL Vertrag?

Während der Vertragslaufzeit können Sie nur eingeschränkt auf Ihr angespartes Vermögen zugreifen. Bei Verfügungen vor Ablauf der Sperrfrist ist zu beachten, dass ggf. Ansprüche auf die staatliche Arbeitnehmer­sparzulage verfallen und Gebühren für die Vertrags­auflösung anfallen.

Nach Ablauf dieser 7- jährigen Sperrfrist ist Ihr Vermögen flexibel verfügbar.

Wie hoch ist der Arbeitgeber-Zuschuss?

Vielfach beteiligt sich der Arbeitgeber, indem er den VL-Betrag ganz oder teilweise übernimmt – bis zu 40 Euro im Monat. Dies kann freiwillig erfolgen oder im Tarif­vertrag geregelt sein.  Selbst, wenn das nicht der Fall sein sollte, können Sie durch Gehalts­umwandlung vermögens­wirksam sparen. Das heißt, Ihr Arbeit­geber überweist regelmäßig einen Teil Ihres Gehalts direkt auf Ihren VL-Vertrag. Dazu ist Ihr Arbeit­geber gesetzlich verpflichtet.

¹ Kostenfreie Depotführung für minderjährige Depotinhaber (wenn das 18. Lebensjahr bis zum 31. Dezember noch nicht vollendet wird). 
Alle Preise finden Sie im Preisverzeichnis.

2  Arbeitgeber-Zuschuss stellt lohnsteuer- und sozial­abgaben­pflichtigen Arbeits­lohn dar. Zulagen­berechtigt sind in Deutschland auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahres­einkommen bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahres­einkommen bis zu 80.000 Euro bei Zusammen­veranlagung (geltende Einkommensgrenzen ab 2024). Das Brutto­einkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommens­grenzen liegen. Beschränkt Steuerpflichtige erhalten die Arbeit­nehmer­sparzulage auf Antrag und unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.

Bei Verfügungen vor Ablauf der Sperrfrist ist zu beachten, dass ggf. Ansprüche auf die staatliche Arbeitnehmer­sparzulage verfallen und Gebühren für die Vertrags­auflösung anfallen.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: November 2023. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rück­wirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzes­änderung oder geänderte Auslegung durch die Finanz­verwaltung) unterworfen sein.

3 Bitte beachten Sie: Die angegebenen Werte sind kein verlässlicher Indikator für die Wertentwicklung in der Zukunft

Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann künftig auch rück­wirkenden Änderungen (zum Beispiel durch Gesetzes­änderung oder geänderte Auslegung durch die Finanz­verwaltung) unterworfen sein.

Diese Unterlage / Inhalte wurden zu Werbe­zwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investment­fonds sind die jeweiligen PRIIP-KIDs (Basisinformationsblätter), die jeweiligen Verkaufs­prospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlage­entscheidung treffen.

Die Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen weder eine Anlageempfehlung noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar. Sie können eine selbständige Anlageentscheidung des Kunden erleichtern und ersetzen nicht eine anleger- und anlagegerechte Beratung. Die Informationen sind nicht als Grundlage für irgendeine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung gedacht, noch ersetzen sie eine Rechts- und / oder Steuerberatung.  

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